„Wasserrettungszentrum“: stadteigene Sprinkenhof GmbH verweigert Auskunft über hohe Beraterkosten, fehlenden Architekten-Wettbewerb, geplanten Leerstand von 88%-96%, staatlichen Verstoß gegen Außenalster-Verordnung / Aufsichtsrat Finanzsenator Andreas Dressel / Geschäftsführer Martin Görge, Jan Zunke

Hamburg. Die stadteigene Sprinkenhof GmbH, die den Bau des „Wasserrettungszentrums“ mit ausschließlich öffentlichen Mitteln errichten soll, verweigert die Beantwortung einer Anfrage vom 21.10.2020 zu überhöhten Kosten und zur fragwürdigen Planung. Darin verlangt die Bürgerinitiative unter anderem Auskunft zu den Begünstigten der überhöhten Beratungskosten und zum fehlenden Architekten-Wettbewerb.

Budget

Das Budget enthält in der Position Honorare (KGR 700) einen Betrag von € 262.000 brutto entsprechend 40,2% der Basiskosten für die Errichtung des Baus in Höhe von € 652.400 brutto. Damit übersteigt das geplante Honorarvolumen den HOAI Mittelsatz um € 170.960 brutto bzw. 188%.

Fragen:

  1. Welche Leistungen sollen mit den Mitteln der KGR 700 bezogen werden?
  2. Wer sind die Leistungserbringer?
  3. Wurden die Leistungen ausgeschrieben?
  4. Wenn ja, was war der Text der Ausschreibung und wo wurde er veröffentlicht?
  5. Wenn nein, warum nicht?

Gestaltung

Die Außenalster-Verordnung von 1953 sieht in § 2 (1) folgendes vor: „Alle Bauvorhaben sind so zu gestalten, dass sie mit den vorhandenen Bauten in der Architektur, in der Dachausbildung und in den verwandten Baustoffen zusammengehörige Gruppen bilden“.

Der geplante Millionen-Kubus verstößt gegen diese Vorschrift, da er abweichend vom unmittelbar benachbarten Satteldachgebäude der Wasserschutzpolizeiwache als Flachdachbau ausgebildet ist.

Frage:

  1. Was ist der Grund für diesen Verstoß gegen die Außenalster-Verordnung?

Leerstand

In der Drucksache 21/19041 des Senats vom 19.11.2019 wird auf eine Besetzung des Gebäudes mit „ehrenamtlichem Personal an Wochenenden in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September, jeweils mindestens von Freitag 18.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr“ hingewiesen.

Somit soll das Gebäude an 22 Wochenenden für jeweils 48 Stunden und damit jährlich für 1.056 Stunden besetzt sein, was einer Auslastung von 12% = 1.056 / 8.760 und einem Leerstand von 88% entspricht.

Fragen:

  1. Haben Sie eine Kosten-Nutzen-Analyse für dieses Bauvorhaben durchgeführt?
  2. Warum werden von diesem „Wasserrettungszentrum“ aus während 88% des Jahres keine Rettungsleistungen auf der Alster vorgehalten?
  3. Soll die Außenalster während 88% des Jahres für den Bootsverkehr gesperrt werden?
  4. Warum wird für einen derart geringen Belegungsstand ein separater „Ruheraum“ benötigt?

Fehlender Architekten-Wettbewerb

Auf Ihrer Website sind unter https://www.sprinkenhof.de/ausschreibungen diverse Bauleistungen ausgeschrieben.

  1. Wurden von Ihnen für das Bauvorhaben Architektenleistungen ausgeschrieben?
  2. Wenn ja, was war der Text der Ausschreibung und wo wurde er veröffentlicht?
  3. Wenn nein, warum nicht?
  4. Wurde ein Architektenwettbewerb durchgeführt?
  5. Wenn ja, wer waren die Teilnehmer und wie war die Zusammensetzung der Jury?
  6. Wenn nein, warum nicht?

Stadteigene Sprinkenhof GmbH verweigert Auskunft

Auf die Fragen der Bürger antwortete der Sprecher der Sprinkenhof GmbH, Lars Vieten am 23.10.2020 wie folgt: „Ich komme auf Ihre Anfrage vom 21. Oktober 2020 zurück und muss Ihnen in diesem Zusammenhang mitteilen, dass wir Ihnen hierzu keine weiteren Auskünfte erteilen werden“.

Bürgerinitiative stellt Anfragen nach dem Transparenzgesetz

Die Bürgerinitiative hat am 24.10.2020 Anfragen nach dem Hamburger Transparenzgesetz an die Innenbehörde und die Finanzbehörde gestellt, um Licht in das Dunkel der zweifelhaften Aspekte des umstrittenen Baus zu bringen. Diese betreffen die überhöhten Honorare, den fehlenden Architekten-Wettbewerb, den Leerstand von 88% – 96%, und den staatlichen Verstoß gegen die Außenalster-Verordnung.

„Die Bürger haben ein Recht auf Transparenz und auf Beantwortung wesentlicher Fragen zu zweifelhaften öffentlichen Bauprojekten“, sagt Christoph Marloh, Mitglied der Bürgerinitiative Alte Wache Rabenstraße. „Besonders steuerfinanzierte Betriebe wie die Sprinkenhof GmbH sollten jederzeit über die Mittelverwendung und die Vergabepraxis Rechenschaft ablegen können“.

Hintergrund

Die Bürgerinitiative Alte Wache Rabenstraße, Segelvereine und Bootsverleiher wollen das Ensemble um die Alte Wasserschutzpolizeiwache und das Alstervorland gegen Verunstaltung durch einen kubistischen Neubau schützen. Sie halten den Neubau für überteuert und am Bedarf vorbei geplant.

Unterstützt wird die Initiative von Dirigent Justus Frantz, von Alster-Urgestein und Bootsverleiher Bodo Windeknecht (Bodos Bootssteg) sowie von den Zeichnern der Petition „Rettet das Ensemble um die Wasserschutzpolizeiwache und den Alsteranleger Alte Rabenstraße“.

Aktuelle Informationen der Bürgerinitiative sind abrufbar unter: https://alster-ensemble.de/ und auf

Facebook unter https://www.facebook.com/groups/altewache

Pressekontakt:

Christoph Marloh

Bürgerinitiative Alte Wache Rabenstraße

Valentinskamp 18 / MBE119

20354 Hamburg

Email: ichrette@alster-ensemble.de

Fax: (040) 492 191 68