Geschützt sind natürlich ebenfalls die Außenalster[ii], der Anleger Alte Rabenstraße[iii], der Park im Alstervorland bis hin zu einzelnen Mauern[iv] und der Harvestehuder Weg[v]: sie sind Hamburgs gute Stube und ein Anziehungspunkt für Hamburger Bürger und für Touristen aus aller Welt.
Auch schützt die Außenalster-Verordnung die historische Gestalt der Alster mit ihren Ufern und den sie umgebenden Grundstücken.
Sie schreibt vor, dass „alle Bauvorhaben so zu gestalten [sind], dass sie mit den vorhandenen Bauten in der Architektur, in der Dachausbildung und in den verwandten Baustoffen zusammengehörige Gruppen bilden“[vi].
Davon kann bei dem geplanten Millionen-Kubus keine Rede sein.
Eine vom Staat (Bauamt Bezirk Eimsbüttel) sich selbst (Stadt Hamburg) gewährte baurechtliche “Befreiung” von staatlichen Vorschriften ist Rechtsbeugung. Dagegen ist Klage geboten.
Wir wehren uns dagegen, dass der Bezirk Eimsbüttel in einem solchen Gebiet – noch dazu in einer Grünanlage – die Genehmigung zur optischen Zerstörung unseres Alsterufers geben will.