Hamburg. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) leugnet ihre Mitwirkung am Verstoß gegen Außenalster-Verordnung durch den Neubau des überflüssigen „Wasserrettungszentrums“ und versteckt sich hinter der Genehmigungsbehörde, dem Bauamt Eimsbüttel. Dabei war Franz-Josef Höing, Oberbaudirektor und Mitarbeiter der BSW, von Anfang an beteiligt.
Das geht aus Antworten der BSW und der Finanzbehörde auf Transparenz-Anfrage vom 27.11. und 23.10.2020 hervor. Darin wurde nach den Gründen des Verstoßes gefragt.
Am 11.12.2020 antwortet die BSW wahrheitswidrig:
„Informationen, aus denen hervorgeht, warum von der Außenalster-Verordnung abgewichen wurde, kann Ihnen nur die für das Baugenehmigungsverfahren zuständige Stelle geben“.
Dabei hatte die Finanzbehörde bereits 3 Wochen vorher am 19.11.2020 geantwortet:
„Das beauftragte Architekturbüro wurde ohne die Einholung weiterer Angebote direkt beauftragt, da dies bereits im Jahr 2016 mit der Durchführung einer Studie beauftragt worden war, um Bedarfe und Anforderungen an ein neues Wasserrettungszentrum zu ermitteln. Um dem Urheberrecht des Entwurfs im Rahmen dieser Studie Rechnung zu tragen, wurde dieses Büro um ein Angebot für die Planerleistungen Architektur gebeten. Aufgrund der Vorkenntnisse des Büros aus dem Abstimmungsprozess mit dem Oberbaudirektor und im Hinblick auf das Urheberrecht des Büros wäre die Einholung von Angeboten weiterer Planungsbüros in diesem Fall unzweckmäßig gewesen. Eine Direktbeauftragung konnte daher erfolgen“.
Link: https://fragdenstaat.de/anfrage/neubau-…
Fazit:
Höing und die BSW haben gegen die Außenalsterverordnung und gegen den Rechtsgrundsatz der Selbstbindung der Verwaltung verstoßen. Dieser sieht vor, daß der Staat (als Bauherr und Genehmigungsbehörde) keine Ausnahmen von staatlichen Vorschriften erhält.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen betreibt damit Stadtentwicklung nach Gutsherrenart: für die Bürger gilt das Gesetz, die Obrigkeit entscheidet nach Tageslaune, ob sie sich an die Gesetze hält.
Die BSW wurde am 20.12.2020 aufgefordert, ihren Rechtsbruch zu begründen.
Der bisherige Schriftverkehr ist hier abrufbar:
https://fragdenstaat.de/anfrage/neubau-wasserrettungszentrum-durch-stadteigene-sprinkenhof-gmbhfinanzbehordeoberbaudirektion-gestaltung-als-versto-gegen-auenalster-verordnung/#nachricht-550536
Hintergrund
Die Bürgerinitiative Alte Wache Rabenstraße, Segelvereine und Bootsverleiher wollen das Ensemble um die Alte Wasserschutzpolizeiwache und das Alstervorland gegen Verunstaltung durch einen kubistischen Neubau schützen. Sie halten den Neubau für überteuert und am Bedarf vorbei geplant.
Unterstützt wird die Initiative von Dirigent Justus Frantz, von Alster-Urgestein und Bootsverleiher Bodo Windeknecht (Bodos Bootssteg) sowie von den Zeichnern der Petition “Rettet das Ensemble um die Wasserschutzpolizeiwache und den Alsteranleger Alte Rabenstraße”.
Aktuelle Informationen der Bürgerinitiative sind abrufbar unter: https://alster-ensemble.de/ und auf
Facebook unter https://www.facebook.com/groups/altewache
Pressekontakt:
Christoph Marloh
Bürgerinitiative Alte Wache Rabenstraße
Valentinskamp 18 / MBE119
20354 Hamburg
Email: ichrette@alster-ensemble.de
Fax: (040) 492 191 68