Wir sind gegen die optische Zerstörung des harmonischen Alstervorlandes durch einen kubistischen Neubau und für den Erhalt des Ensembles Anleger Alte Rabenstraße!
Wir sind gegen die millionenteure und überflüssige optische Zerstörung des harmonischen Ensembles am Alsteranleger durch einen kubistischen Neubau, der auf dem Untergeschoss der historischen Wasserschutzpolizeiwache gebaut und zu 96% leer stehen soll.
Wir sind für den Erhalt des Ensembles rund um den Anleger Alte Rabenstraße!
Wir fordern Denkmalschutz für die Wasserschutzpolizeiwache Alte Rabenstraße, damit diese nicht durch unpassende Zusatzbauten verunstaltet werden kann.
Am Alsteranleger Alte Rabenstrasse, Teil des geschützten Alster-Ensembles, soll die Alte Wasserschutzpolizeiwache, ein traditioneller Backstein-Bau, durch einen € 1.000.000 teuren unpassenden Neubau-Kubus marginalisiert und abgeschirmt werden.
Prof. Justus Frantz
Hamburg, Pianist und Dirigent, Philharmonie der Nationen, Initiator des Schleswig Holstein Musikfestivals
Eigentümer ist die Stadt Hamburg, die mit dem achtlosen Zweckbau ein weiteres Stück Hamburg optisch zerstören will.
Wir fordern ein harmonisches Alstervorland und eine respektvolle Behandlung historischer Bauten.
Wir fordern eine bedarfsgerechte Planung. Der Millionen-Kubus wird zu 87% bis 96% leer stehen. Weder haben Feuerwehr oder DLRG einen von der Stadt als „Wasserrettungszentrum“ deklarierten Neubau gefordert. Noch wurde geprüft, ob eine Kooperation mit den Wassersport-Clubs an der Außenalster einen etwaigen Bedarf deckt. Pikant: bei 74 m² Nutzfläche belaufen sich die Baukosten auf € 13.500 pro m². Damit wird der Millionen-Kubus Hamburgs teuerstes WC: der Bezirk umgeht damit den behindertengerechten Ausbau der alten WC-Anlage unter dem Anleger.
„Ich arbeite seit 1956 täglich an der Außenalster und rette meine Segler selbst. Es gibt hier bereits genug Rettungskapazitäten seitens der Bootsverleiher, Segelclubs, Feuerwehr und Wasserschutzpolizei. Der Neubau ist überflüssig – dazu ist hier auch keiner gefragt worden.“
Bodo Windeknecht
Inhaber von Bodos Bootssteg am Alsteranleger Alte Rabenstraße
„Die Landschaftsgestaltung des denkmalgeschützten Alstervorlandes sollte nicht durch einen überdimensionierten Neubau beeinträchtigt werden.“
Kristina Sassenscheidt
Geschäftsführerin, Denkmalverein Hamburg e.V.
Die Backstein-Bauten aus den 1920er und späteren Jahren sind prägend für das Stadtbild Hamburgs.
Von der Krugkoppelbrücke im Norden der Alster (Architekt: Fritz Schumacher) bis zum Chilehaus (Baumeister: Fritz Höger) stehen diese aus gutem Grund unter Denkmalschutz.
Das kleine Satteldach-Gebäude aus Backstein und Sandstein wurde vermutlich in den 1950er Jahren errichtet (Denkmalschutzamt, s. a. Werkliste Wikipedia Nr. 332)[i].
Die städtebaulich stimmige Wasserschutzpolizeiwache Alte Rabenstraße
Geschützt sind natürlich ebenfalls die Außenalster[ii], der Anleger Alte Rabenstraße[iii], der Park im Alstervorland bis hin zu einzelnen Mauern[iv] und der Harvestehuder Weg[v]: sie sind Hamburgs gute Stube und ein Anziehungspunkt für Hamburger Bürger und für Touristen aus aller Welt.
Auch schützt die Außenalster-Verordnung die historische Gestalt der Alster mit ihren Ufern und den sie umgebenden Grundstücken.
Sie schreibt vor, dass „alle Bauvorhaben so zu gestalten [sind], dass sie mit den vorhandenen Bauten in der Architektur, in der Dachausbildung und in den verwandten Baustoffen zusammengehörige Gruppen bilden“[vi].
Davon kann bei dem geplanten Millionen-Kubus keine Rede sein.
Eine vom Staat (Bauamt Bezirk Eimsbüttel) sich selbst (Stadt Hamburg) gewährte baurechtliche „Befreiung“ von staatlichen Vorschriften ist Rechtsbeugung. Dagegen ist Klage geboten.
Wir wehren uns dagegen, dass der Bezirk Eimsbüttel in einem solchen Gebiet – noch dazu in einer Grünanlage – die Genehmigung zur optischen Zerstörung unseres Alsterufers geben will.
Wir fordern die Stadt und den Bezirk auf, den Umgebungsschutz für die alte Wasserschutzpolizeiwache am Anleger Alte Rabenstraße sicherzustellen.
Dazu beantragen wir beim Denkmalschutzamt und beim Bezirk
• den Ensemble- und Denkmalschutz der Außenalster und des Alstervorlandes explizit auch für das Flurstück 2336 (Wasserschutzpolizeiwache) festzustellen und
• das Gebäude der Alten Wasserschutzpolizeiwache unter Denkmalschutz zu stellen.
Was für das versteckte Backstein-Toilettenhäuschen eines unbekannten Architekten an der Krugkoppelbrücke 1 gilt, muss für den ortsbildprägenden Bau der Alten Wasserschutzpolizeiwache am Anleger Alte Rabenstraße ebenfalls möglich sein.
Teuerster 96%-Leerstand: „Ehrenamtliches Personal nur an Wochenenden in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September“
Der Eimsbütteler Millionen-Kubus wird zu 96% leer stehen[vii].
Nur für „ehrenamtliches Personal an Wochenenden in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September“ soll der unpassende Neubau am Alsterufer genutzt werden, so der Senat an die Bürgerschaft in 2019 (21/19041 vom 19.11.2019[viii]) . Dafür soll das Alsterufer am Anleger Alte Rabenstraße ganzjährig und rund um die Uhr verunstaltet werden.
Das Bauprojekt geht auf einen Antrag in der Bürgerschaft vom 10.8.2016 zurück[ix]. Weder die Feuerwehr, die ihre Boote von der Hohenfelder Bucht aus startet, noch die DLRG haben den Neubau gefordert[x]. Die Notwendigkeit, überhaupt zu bauen, scheint selbst dem angeblich Begünstigten, der DLRG nicht klar zu sein: jahrelang sah sich der Verein, der angeblich einen Bedarf hat, nicht in der Lage, ein Betriebskonzept für einen Neubau vorzulegen (s. z.B. Eimsbütteler Nachrichten vom 28.8.2018[xi]). Auch die Feuerwehr, auf die die DLRG heute verweist, wird keine regelmäßige Besetzung des Neubaus stellen[xii].
Wir fordern eine unabhängige Prüfung des angeblichen Bedarfs. Wenn dieser überhaupt besteht, soll er durch vorhandene Gebäude rund um die Alster gedeckt werden. Der geplante Bau ist dafür unnötig, überdimensioniert und überteuert. Der gleiche Zweck lässt sich in einer Kooperation der DLRG oder der Feuerwehr mit einem der zahlreichen bestehenden Ruder- und Regattavereine erreichen.
Beenden wir die optische Zerstörung unserer Stadtviertel.
Immer mehr Stadtteile werden durch eine gesichtslose profitgierige Architektur entstellt: rücksichtslose Proportionen, künstliche Materialien, gesichtslose Fassaden, kurzlebige Flachdächer.
„Hamburg verspielt seine Baukultur.“
Egbert Kossak
Hamburger Oberbaudirektor 1981-1999, Hamburger Abendblatt 25.1.2012 (xiii)
„Architektur und Abriss in Hamburg: Kann das weg? Die Speicherstadt ist jetzt Weltkulturerbe. Eine Farce: Die Hamburger ruinieren seit Jahrzehnten ihr architektonisches Erbe.“
Benedikt Erenz
DIE ZEIT, 6.7.2015 (xiv)
„Die Unzulänglichkeit jüngerer Stadträume ist ein Gemeinplatz: Die Öffentlichkeit hat sich daran gewöhnt, die „Unwirtlichkeit unserer Städte“ zu beklagen. Doch diese ist weder gottgegeben noch die Folge eines Naturgesetzes, sondern menschengemacht.“
Christoph Mäkler
Deutsches Institut für Stadtbaukunst: Die Stadtmacher und ihre Ausbildung – Konferenz zur Schönheit und Lebensfähigkeit der Stadt, DOM Publishers, Berlin, 2016 (xv)
77% der Deutschen meinen, dass moderne Architektur keinen oder geringen Wert im Vergleich mit historischen Bauten hat:
„Moderne Architektur in Deutschland ist für historische Bauten nach Auffassung der Bürger kaum eine Konkurrenz.“
DIE WELT, 18.11.2015 zur Umfrage von ZEIT-Stiftung und Forsa (xvi)
Das sagen die Unterzeichner der Petition:
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Marc Cremer Thursby (Hamburg) – 31.07.2020 12:04 Uhr
Vollständiger ästhetischer und architektonischer Erhalt eines Baus des kunsthistorisch äußerst relevanten großen Architekten und Hamburger Oberbaudirektors Fritz Schuhmacher.
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Julis Birnbaum (Barmstedt) – 30.07.2020 21:36 Uhr
Der Erhalt und die Optik historischer und stadtbildrelevanter Gebäude muss gefördert werden. Ganz besonders an exponierter Stelle.
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Christoph Marloh (Hamburg) – 30.07.2020 20:36 Uhr
Architektur darf Rücksicht nehmen und sich am Bedürfnis der Menschen nach Harmonie und Wertschätzung für die historische Bebauung orientieren. Der geplante Kubus spaltet – sowohl das Ensemble als auch die Menschen.
(i) https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Werken_Fritz_Schumachers#Oberbaudirektor
(ii) Hamburger Denkmalliste: ID 43360, Seite 1999, https://www.hamburg.de/bkm/denkmalliste/
(iii) Hamburger Denkmalliste: ID 29513, Seite 1999, https://www.hamburg.de/bkm/denkmalliste/
(iv) Hamburger Denkmalliste: ID 43855, Seite 1999, https://www.hamburg.de/bkm/denkmalliste/
(v) Außenalster-Verordnung vom 29.5.1953, Anlage, http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?
(vi) Außenalster-Verordnung vom 29.5.1953, § 2 Absatz 1, http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?
(vii) 22 Wochenenden mit je 2 Tagen à 8 Stunden = 352 Stunden zu 8.760 Stunden pro Jahr = 4% bzw. 22 Wochenenden von Freitag 18:00 Uhr bis Sonntag 20:00 Uhr = 1.100 Stunden zu 8.760 Stunden pro Jahr = 13%
(viii) https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/68730/
(ix) https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/54024/
(x) Auskunft vom 22.7.2020
(xi) https://www.eimsbuetteler-nachrichten.de/alster-wasserrettungszentrum-laesst-auf-sich-warten/
(xii) Auskunft vom 22.7.2020
(xiii) https://www.abendblatt.de/hamburg/article107723729/Hamburg-verspielt-seine-Baukultur.html
(xiv) https://www.zeit.de/2015/27/weltkulturerbe-speicherstadt-hamburg-architektur-erbe
(xv) https://www.amazon.de/Stadtmacher-ihre-Ausbildung-Christoph-M%C3%A4ckler/dp/3869225114